Glücksspiel ist kein Kinderspiel!
Glücksspiel ist eine erlaubte Beschäftigung – wenn man erwachsen ist.
Bei Minderjährigen ist die Fähigkeit zur Einschätzung von Gefahren und Wahrscheinlichkeiten noch nicht voll ausgeprägt. Deshalb sind sie besonders schutzbedürftig.
Um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, wurde die Teilnahme von Minderjährigen im Jugendschutzgesetz sowie im Glücksspielstaatsvertrag für unzulässig erklärt. Eine Regelung, die LOTTO Hamburg mit Nachdruck und Konsequenz durchsetzt.
Uns ist Jugendschutz wichtig – das tun wir dafür:
Um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz beachtet und umgesetzt werden, sensibilisiert LOTTO Hamburg das eigene Personal und die Annahmestellen regelmäßig zu diesem Thema. Ausschließlich geschultes Personal darf an LOTTO-Terminals verkaufen.
Darüber hinaus führt LOTTO Hamburg im Auftrag der Aufsichtsbehörde regelmäßige Testkäufe in den Annahmestellen durch. Verstöße gegen das Verkaufsverbot an Minderjährige werden streng sanktioniert.
Auch beim Internetspielangebot sorgt LOTTO Hamburg durch ein zuverlässiges Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren dafür, dass minderjährige Spielteilnehmer nicht an den von LOTTO Hamburg angebotenen Glücksspielen teilnehmen können.