Spielersperre
Im Rahmen unserer aktiven Glücksspielsuchtprävention gibt es die Möglichkeit, sich selbst oder Personen mit nachweislich problematischem Spielverhalten für Lotterien und Wetten sperren zu lassen. Rechtliche Grundlage sind der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (HmbGlüÄndStV AG).
Alle Spielersperren werden in einer bundesweiten und gemeinsamen Spielersperrdatei der Lotteriegesellschaften und Spielbanken registriert. Eine Spielersperre hat zur Folge, dass Spieler für mindestens ein Jahr von allen personalisiert zu spielenden Lotterien, Wetten sowie allen Glücksspielen in deutschen Spielbanken ausgeschlossen sind.
Das personalisierte Spielen bei LOTTO Hamburg betrifft das Spielen im Internet, am JackPoint, im Abonnement und mit der LOTTO-IDENT-CARD. Gesperrte Spieler können dann nicht mehr über dieses "Kanäle" bei LOTTO Hamburg spielen.
Es gibt verschiedene Sperrformen.
Eine Selbst- oder Fremdsperre stellt einen ersten Schritt dar, Probleme mit dem Glücksspielen in den Griff zu bekommen. Der zweite Schritt ist, dass problematisch Spielende eine Entscheidung treffen müssen, ob sie weiterführende Hilfen in Anspruch nehmen möchten. Solche Hilfen können Spielende bei einer Einstellungs- und Verhaltensänderung unterstützen. Unter Beratung und Hilfe finden Sie Informationen über verschiedene Hilfsangebote.